Kurzfassung einer Stellungnahme der Agenda 21 Oranienburg e.V. zur angestrebten Änderung der Baumschutzsatzung Oranienburg
Birgit Kodian, Vorstandsvorsitzende
Mit der Baumschutzsatzung werden große Laub- und Nadelbäume auf öffentlichen und privaten Grundstücken im Stadtgebiet geschützt. Die Baumschutzsatzung garantiert dabei lediglich, dass solche Bäume nur auf Antrag gefällt werden dürfen und zuvor einer fachlichen Beurteilung unterliegen. Das Entscheidende aber ist, dass in angemessener Weise Ersatz für den Verlust dieser Bäume nachgepflanzt werden muss.
Weiteres siehe: 20190930 LAO21 zur Baumschutzsatzung Oranienburg
Lehnitz, Oktober 2019